Hygiene Blog & News

Hygienevorschriften für den Einzelhandel

Technische Schutzmaßnahmen

  • Zwischen Kassenpersonal und Kundschaft geeignete Trennvorrichtungen anbringen, z.B. in Form einer sichtdurchlässigen Abschirmung aus Glas, Plexiglas oder notfalls in Form eines mit Klarsichtfolie bespannten Rahmens
  • Markierungen am Boden im Zulauf zu den Kassenarbeitsplätzen mit einem Mindestabstand von 1,50 m als Orientierungshilfe für die Kunden anbringen
  • Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden
  • Nach Möglichkeit sollten Ein- und Ausgang getrennt werden und etwaige Wartebereiche vor dem Eingang mit Abstandsmarkierungen versehen

 Abstandsregelungen

  • Auf Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m achten.
  • Mindestabstand muss durch Aushang oder mündliche Mitteilung vor Betreten des Marktes vermittelt werden
  • Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu begrenzen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Richtgröße für eine angemessene Anzahl von Kunden sind hierbei 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person (einschließlich der Beschäftigten).
  • Tragen eines für die jeweilige Situation geeigneten Mund- Nasenschutzes

Hygiene und Desinfektion 

  • Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten.
  • Für die Kunden ist vor Betreten des Geschäfts nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Handdesinfektion zu schaffen.
  • Für die Beschäftigten ist eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern in der Nähe der Arbeitsplätze bereitzustellen.
  • Pausenräume oder –Bereiche und Sanitärbereiche sind mindestens täglich zu reinigen.
  • Kassenpersonal ist die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Arbeitsplatz zu geben.
  • Bei jedem Personalwechsel am Kassenarbeitsplatz sind Tastatur, Touchbildschirm oder häufig berührte Flächen zu reinigen.
  • Gegenstände, die auch von Kunden angefasst werden z.B. Türgriffe, Handläufe an Treppen o. ä. sind mehrmals täglich zu reinigen.
  • Von Kunden retournierte Waren sind mit geeigneten Schutzmaßnahmen, etwa durch Tragen von Handschuhen oder umgehender Handdesinfektion, entgegenzunehmen und für die Dauer einer Woche separiert aufzubewahren.
  • Im Handel mit Kraftfahrzeugen und im Handel mit Fahrrädern sind Fahrzeuge und Fahrräder nach Probefahrten zu reinigen (Lenker/Fahrersitz/Sattel/Armaturen).

Die einzelnen Bundesländer im Überblick:

Corona Beschränkungen der einzelnen Bundesländer

Allgemeine Informationen:

Informationen für chronisch kranke Menschen

Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen

Informationen zur häuslichen Quarantäne

COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?

Merkblatt für Arbeitnehmer/innen

Merkblatt für Arbeitgeber/innen

Siehe auch:

wm.baden-wuerttemberg.de

wirtschaft.hessen.de

deutschlandfunk.de

mdr.de

rnd.de